Der Koalitionsvertrag und das RVG
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
So mancher wird in diesen Tagen einen neugierigen Blick in den Koalitionsvertrag von der CDU, CSU und FDP geworfen haben um festzustellen, welche Zielsetzungen die neue Regierung in den ihm wichtigen Lebensbereichen sich gesetzt hat. Als Rechtsanwalt sind mit Sicherheit einige Punkte von Interesse, so der verstärkte Schutz von Berufseheimnisträgern, die Verlagerung der Aufgaben von Gerichtsvollziehern auf Beliehene sowie die Möglichkeit der Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten. Einen drängenden Gesichtspunkt jedoch, nämlich die gesetzliche Vergütung der Anwaltstätigkeit, - die schon seit langem überfällige lineare Gebührenanhebung- , sucht man jedoch als Zielsetzung im Koalitionsvertrag vergeblich. Stattdessen soll geprüft werden, inwieweit das Prozesskostenhilfe - und Beratungshilferecht reformiert werden kann, insbesondere mit dem Ziel, missbräuchlicher Inanspruchnahmen entgegenzuwirken. Aus meiner Sicht der Praxis jedoch kann ich jedoch einenmissbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe aus eigener Anschauung nicht bestätigen, sondern lediglich dem Befund festhalten, dass weiterhin den Anwälten zugemutet wird, im Rahmen der Prozesskostenhilfe und insbesondere der Beratungshilfe ihre Dienstleistung teilweise zu unvertretbar niedrigen Sätzen erbringen zu müssen.