Versteckte Klausel im Koalitionsvertrag - neue Zeugenpflichten
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Im Koalitionsvertrag steht an etwas versteckter Stelle folgendes:
Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor
der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache
aussagen müssen. (Quelle)
Dies ist eine kleine Überraschung, denn vorab habe ich von diesem Bestreben nichts gehört. Ist es auch sinnvoll? Einerseits. Dass bisher keine derartige Pflicht bestand, war vielen unbekannt. Weshalb sie - vielleicht auch einfach aus dem Gefühl moralischer Verpflichtung heraus, bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen, zur Polizei gingen. Dass sie nun dazu gesetzlich verpflichtet sind, wird ihnen also gar nicht auffallen. Insbesondere weil Polizeibeamte ohnehin bisher davon ausgingen, dass eine solche Pflicht besteht.
Andererseits: Zwar ist der Zeuge verpflichtet, zur Sache auszusagen, aber was passiert, wenn er (nicht wahrheitsgemäß) sagt, er wisse nichts? Das ist, wenn man § 153 StGB unverändert lässt, aber nicht als Falschaussage strafbar. Es wäre vielleicht eine Strafvereitelung, aber dazu sind noch mehr Voraussetzungen zu erfüllen.
Was meinen Sie? Wo liegt der Sinn dieser Vereinbarung?