Abkommen USA/EU: Datentransfers zur Verfolgung von Terrorismus datenschutzrechtlich bedenklich
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
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Ein Thema, das nach einem Dornröschenschlaf wieder mehr Beachtung in der deutschen Presse findet:
Es geht um den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten aus der EU mit den USA zur Verfolgung von Terrorismus etc. Der zurzeit in Brüssel verhandelte Vertragesentwurf weist anscheinend datenschutzrechtlich schwerwiegende Mängel auf. Demnach sollen die Europäische Union und das US-Finanzministerium entscheiden dürfen, welche Banken-Dienstleister ihre Daten an die USA übermitteln müssen. Das hieße, dass nicht nur Datensätze des internationalen Dienstleisters SWIFT (mit Sitz in Belgien) für die Behörden zugänglich wären, sondern auch Daten über nationale Zahlungen grundsätzlich einsehbar wären (z.B. Gehalts- und Mietüberweisungen). Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro kritisiert, dass es in dem Entwurf noch keine Regel für Löschungsfristen gebe. Außerdem habe er noch Bedenken, dass Informationen von den USA an Drittstaaten weitergegeben können und es keinen Richtervorbehalt gibt. Datenschützer (wie der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar) sind der Ansicht, die europäischen und deutschen Datenschutzstandards seien nicht erfüllen. Es sei z.B. nicht klar, für welche Zwecke die Daten übermittelt werden dürfen. Es gebe keine klare Definition von Terrorismus im Abkommen zwischen der EU und der USA. Eine Reihe von EU Parlamentariern fordern, es müsse sicher gestellt werden, dass wirklich nur Daten ausgetauscht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. Die Parlamentarier fordert, dass die Verhandlungen auf Eis gelegt werden. Sie wollen einen Vertrag, der unter Mitwirkung des Parlaments zustande kommt und nicht bis Jahresende hinter verschlossenen Türen unter Umgehung des Parlaments. Ab Januar wäre das möglich, wenn der Vertrag von Lissabon gilt. Quelle u.a.: http://news.magnus.de/panorama/artikel/rundfunk-datenschutz-ausgehebelt-bei-zahlungsverkehr-mit-den-usa.html