Aus dem Beck-Fachdienst Straßenverkehrsrecht "für lau": KG zum Anscheinsbeweis bei Rechtsabbiegerunfall
Gespeichert von Carsten Krumm am
Hab mal wieder was aus dem Beck-Fachdienst Straßenverkehrsrecht gefunden. Es handelt sich um eine Besprechung von Rechtsanwalt Kääb, die sich mit dem Beschluss des KG vom 28.05.2009 - 12 U 43/09 (LG Berlin), BeckRS 2009, 23486 befasst. Hier der Leitsatz:
Der im Fall einer Kollision mit einem Bevorrechtigten gegen den wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer sprechende Anscheinbeweis knüpft schon allein daran an, dass es zu einer Kollision zwischen einem Wartepflichtigen und einem Bevorrechtigten gekommen ist. Dies hat das Kammergericht entschieden. Zudem haben die Richter entschieden, dass jede Partei im Berufungsverfahren mit der Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO rechnen müsse, wenn sie diese erstinstanzlich zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Erstgericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff und zum Ergebnis einer Beweisaufnahme stellt. Daher sei auch der Kläger, der Zeugen benannt habe, gehalten, sich schon erstinstanzlich zum Beweise seiner Unfalldarstellung jedenfalls hilfsweise auf ein Sachverständigengutachten zu berufen für den Fall, dass das Gericht nach Vernehmung der Zeugen den Beweis nicht als geführt ansieht.
Schauen Sie doch mal rein.