Für den Anwalt lohnende Einsicht des Mandanten
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Zu den Vergütungstatbeständen, die am schwersten zu verdienen sind, gehört auf jeden Fall die Erledigungsgebühr. Die Rechtsprechung verlangt eine qualifizierte anwaltliche Tätigkeit, die auf die Erledigung des Verfahrens hinzielt und sie erreicht. Wie das LSG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 12.08.2009 -L 1 B 141/09 SF E- entschieden hat, liegt eine solche Tätigkeit auch vor, wenn nach der Beweisaufnahme ein richterlicher Hinweis ergeht und der Anwalt seinen Mandanten in der daraufhin angesetzten achtminütigen Verhandlungspause von der Aussichtslosigkeit des Verfahrens überzeugt. Die Einsicht des Mandanten hat sich somit für den Anwalt in Form einer Erledigungsgebühr belohnt.