Übertriebener Datenschutz bei Antidiskriminierungsklagen nach dem AGG?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
FAZ.net (http://faz-community.faz.net/blogs/wort/archive/2009/08/16/datenschuetzer-erleichtern-klagemissbrauch.aspx) enthält eine ziemlich harsche Kritik: Datenschutz sei "manchmal eben doch" Täterschutz: Datenschutzbehörden hätten jetzt dafür gesorgt, dass die bundesweit einzige Auskunftsstelle über den Missbrauch mit Antidiskriminierungsklagen schließen müsse- Für Arbeitgeber, so der Autor, brächen damit schwere Zeiten an: Wegen der teilweisen Umkehr der Beweislast seien sie manchen unberechtigten Vorwürfen schutzlos ausgeliefert.
Die Forderungen der Datenschützer seien grotesk. Die „hochsensiblen Daten" müssten, wenn sie per E-Mail übermittelt werden, technisch verschlüsselt werden. Dabei handelte es sich schlicht um Name und Anschrift von Klägern wegen angeblicher Benachteiligung im Berufsleben. Die Schließung des Archivs schließe dürfte missbräuchlicher Antidiskrimierungsklagen einen neuen Aufschwung geben, meint der Autor.
Wie sieht das die Beck-Community? Ist eine AGG-Datenbank zum zu Schutz gegen mißbräuchliche Klagen zu befürworten?