Kennen Sie "eMo"? - Der neue Segway-"Führerschein"!
Gespeichert von Carsten Krumm am
In den vergangenen Blogbeiträgen hatten wir schon mehrfach Beiträge zum Segway. Nun ist er bundesweit durch eine VO vm 16.7.09 "offiziell" gemacht (aus SZ):
"...Die bundesweite Regelung gilt für die Benutzung von Radwegen und Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen - zum Beispiel für Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Formale Voraussetzungen: ein Mofa-Führerschein und eine nachweisbare Haftpflichtversicherung...Um die Straßenzulassung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung für den Segway nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen: Sie läuft unter dem Begriff "elektronische Mobilitätshilfe" - kurz "eMo" - und regelt alle Vorschriften zum Segway im Sinne der Straßenverkehrsordnung...."
Mal schauen, was da auf uns zukommt, oder?!