Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: Fristlose Kündigung wegen "Stromdiebstahls" im Wert von unter 1 Cent
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Weil er den Akku seines privaten Mobiltelefons im Betrieb aufgeladen hat, ist einem Arbeitnehmer nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Das berichtete RP-Online am vergangenen Freitag. Der Schaden soll sich auf 0,014 Cent (= 0,00014 Euro) belaufen.
Der Arbeitgeber hat neben der fristlosen Kündigung gleich auch noch ein Hausverbot ausgesprochen. Er hält den "Stromdiebstahl" für eine Straftat, was im Hinblick auf § 248c StGB jedenfalls nicht ausgeschlossen erscheint. Diebstahl, § 242 StGB, scheitert dagegen daran, dass Strom keine Sache ist. Die Annahme des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer habe mit seinem Verhalten einen "wichtigen Grund" für die außerordentliche Kündigung i.S. von § 626 Abs. 1 BGB geschaffen, dürfte allerdings kaum zutreffend sein.
Die Güteverhandlung vor dem ArbG Oberhausen blieb am 14.7.2009 ohne Erfolg. Kammertermin ist auf den 29.10.2009 anberaumt (4 Ca 1228/09).