Euskirchener Knöllchenprozess – Polizisten wegen veruntreuter Knöllchen verurteilt!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Diese Nachricht ist mir in den letzten Tagen etwas „durch die Lappen“ gegangen – ich will aber doch kurz über das Urteil des Euskirchener „Knöllchen-Prozesses“ informieren: Die beteiligten Beamten, die Bußgelder für das eigene Portemonnaie kassiert hatten sind je zu 11 Monaten und 2 Wochen Freiheitsstrafe „zur Bewährung“ verurteilt worden. Aus der Presse (www.ksta.de) auszugsweise:
„…Am Donnerstag wurden ein 40-jähriger Polizeioberkommissar aus Mechernich und ein 44-jähriger Hauptkommissar aus Zülpich vom Euskirchener Schöffengericht für diese Vergehen verurteilt. Wegen Untreue in jeweils zwölf Fällen zulasten der Landeskasse bekamen beide Angeklagten elf Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung aufgebrummt. Beide Polizeibeamte gaben vor Gericht zu, Bußgelder von Verkehrssündern in bar kassiert und in die eigenen Taschen gesteckt zu haben. Als Drahtzieher der Machenschaften bezeichneten sie aber ihren ehemaligen Streifenführer. Zwischen Februar 2004 und Februar 2006 waren sie nacheinander gemeinsam mit dem 56-jährigen Polizeihauptkommissar aus Bad Münstereifel mit der Laser-Pistole auf derJagd nach Geschwindigkeitssündern gewesen. Vor allem zu schnelle Autofahrer in den Stadtgebieten von Euskirchen und Bad Münstereifel gingen ihnen dabei ins Netz. Die Masche war in den angeklagten Fällen immer die gleiche gewesen. Wer keine EC-Karte bei sich hatte, „durfte“ in bar bezahlen, obwohl derartige Inkasso-Methoden bei der Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits streng untersagt waren….“