BGH: Urteil zu Preisvergleichen von Online-Anbietern? (ProMarkt ./. Media Online)
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Hat der BGH nun entschieden oder (noch) nicht? Es geht um die spannende Frage, ob Anbieter im Internet lediglich den Produktpreis oder auch die Versandkosten angeben müssen. Der Preisunterschied kann erheblich sein.
In dem Wettbewerbstreit hatte der Elektronikhändler ProMarkt moniert, dass der Konkurrent Media Online bei der Preissuchmaschine froogle.de auf die Angabe der Versandkosten verzichtet habe. Dies sei irreführend, außerdem sei der Hinweis auf Versandkosten gesetzlich vorgeschrieben.
Heute war die mündliche Verhandlung, aber eine Entscheidung ist entgegen ersten Angaben in der dt. Presse noch nicht veröffentlicht.
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