NJW-Entscheidung der Woche: "Ich hau Dir auf die Fresse"
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die NJW-Entscheidung der Woche gibt sicher zur Diskussion Anlass:
Die Äußerung "Ich hau Dir auf die Fresse" gegenüber Justizbeamten durch einen Besucher der Untersuchungshaftanstalt stellt nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Hamburg vom 10.3.2009 (256 Cs 160/08) keine Beleidigung nach § 185 StGB dar.
Zur Begründung heißt es: Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.