Keine Bindungswirkung der BGH-Entscheidungen in der Anrechnungsfrage mehr!
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das AG Wesel hat mit einer mutigen Entscheidung die Wartezeit bis zum Inkrafttreten von § 15a RVG verkürzt. Denn im Beschluss vom 26.5.2009, 27 C 125/07 hat sich das AG-Wesel auf den Standpunkt gestellt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren nicht durchzuführen ist. Der Gesetzgeber werde in Kürze einen § 15a RVG einführen, der die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich verbietet. Aus der Begründung der Gesetzesänderung gehe eindeutig hervor, dass diese Verfahrensweise bereits mit der Einführung des RVG gewollt gewesen sei. Damit sei mit der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag eine Bindungswirkung der einschlägigen anderslautenden Urteile des BGH nicht mehr gegeben. Es ist dann nur zu hoffen, dass die Entscheidung des AG Wesel möglichst schnell von anderen Gerichten in laufenden Kostenfestsetzungsverfahren aufgegriffen werden wird.