Blutprobenentnahme: Endlich geht`s dem Richtervorbehalt an den Kragen!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Unzählige Beiträge haben sich bereits mit der systematischen Umgehung des Richtervorbehalts bei Blutprobenentnahmen beschäftigt. Meine (von den meisten Bloglesern kritisierte) Position ist dabei natürlich bekannt: Weg damit! Offenbar hat die Politik nun auch ein Handlungserfordernis erkannt. Pünktlich zur Justizministerkonferenz hat der Justizminister des Landes Niedersachsen Bernd Busemann sich für eine Abschaffung des Richtervorbehalts in Verkehrssachen stark gemacht, vgl. Pressemitteilung des JM vom 23.6.09:
"Wenn zum Nachweis einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt eine Blutentnahme erforderlich ist, bleiben für einen Richter so gut wie keine Ermessensspielräume. Schildert die Polizei ihm telefonisch Fahrfehler, Alkoholgeruch oder sonstige Ausfallerscheinungen des Verkehrsteilnehmers, ist die Anordnung der Blutentnahme unumgänglich. Deshalb ist mit dem Richtervorbehalt auch kein besonderer Grundrechtsschutz mehr verbunden", sagte Busemann. Darüber hinaus sei die ärztlich durchgeführte, standardisierte Entnahme von Blut zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit kein grundrechtsrelevanter Eingriff, der eine richterliche Anordnung zwingend erfordere.
"Wir sollten die Rechtslage der Praxis anpassen", so Busemann. "Es sollte weder so sein, dass der jetzt geltende Richtervorbehalt durch Eilanordnungen wegen Gefahr im Verzug ausgehebelt wird, noch sollten die Richterinnen und Richter zu jeder Tages- und Nachtzeit in Zugzwang gesetzt werden", machte der Justizminister deutlich.
Nachtrag nach Erstellung des Beitrags: Hier der Beschluss der Konferenz!