Elektronische Fußfessel - nach Hessen will jetzt auch Baden-Württemberg einen Modellversuch starten
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Ausgesuchte Gefangene sollen in Baden-Württemberg mit der umstrittenen (pro und contra in ZRP 2009, 31) "elektronischen Fußfessel" überwacht werden. Das CDU/FDP-Kabinett beschloss vorgestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Ulrich Goll; die Bundesländer können seit der Föderalismusreform den Strafvollzug in eigener Regie regeln. Der FDP-Minister will die Manschette in einem vierjährigen Modellversuch als Alternative für Ersatzfreiheitsstrafen einführen, die für Geldstrafen verhängt werden. Auch Strafgefangene, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden, sollen unter elektronischer Aufsicht gestellt werden können.Die Kosten für den Modellversuch - elektronische Aufsicht und psychologische Betreuung - schätzt Goll auf rund 85.000 €.
Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Körper befestigt wird und wie eine größere Armbanduhr aussieht. Der Sender meldet, dass sich der Fußfesseln-Träger zu den angeordneten Zeiten in seiner Wohnung aufhält oder aber wegen Therapie oder Berufstätigkeit abwesend ist. Wenn von den Zeiten abgewichen wird, erfolgt eine Information an die Aufsicht.
Lieber die "elektronische Fußfessel" als (weiter) in Haft werden wohl viele davon Betroffene sich denken. Nur: Mit der "Elektronik" können nicht Konfliktlösungen, die Abkehr von jahrelangem Drogenkonsum, die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz etc. eingeübt werden. Am Ende des Modellversuchs sollte es jedenfalls nicht dazu kommen, dass man bewährten Bewährungshelferkonzept spart.