Übernimmt der PSV die Betriebsrenten von Opel?
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) darüber, ob dieser einen Teil der Betriebsrentenverpflichtungen von Opel übernimmt. Insgesamt soll der Barwert der Pensionslasten bei 4 Mrd. Euro liegen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 15.6.2009.
Nach § 7 BetrAVG übernimmt der PSV als Träger der Insolvenzsicherung sowohl die Zahlung der laufenden Betriebsrenten als auch die Sicherung der unverfallbaren Anwartschaften
- in der Insolvenz des Unternehmens,
- bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse,
- auf der Basis eines außergerichtlichen Vergleichs (Stundungs-, Quoten- oder Liquidationsvergleichs) des Arbeitgebers mit seinen Gläubigern zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens, wenn der PSV ihm zustimmt, sowie
- bei einer vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.
Wie die FAZ berichtet, drohe Opel gerade durch die Betriebsrentenlasten die Zahlungsunfähigkeit. Der PSV solle einen Teil hiervon übernehmen, weil anderenfalls die Insolvenz von Opel drohe und der PSV dann für die gesamten Verpflichtungen einzustehen hätte. Deshalb komme das Ansinnen der Bundesregierung für den PSV einer Erpressung gleich. Stimme er einer Teilübernahme der Lasten nicht zu, müsste er vielleicht bald die ganze Summe von 4 Milliarden Euro verkraften. Opel zähle rund 70.000 Rentenberechtigte. Davon seien zwei Drittel bereits im Ruhestand und nur ein Drittel aktive Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften.
Der PSV würde die aus der Insolvenz von Opel oder dem Vergleich resultierenden Lasten auf die ihm angeschlossenen Arbeitgeber nach Maßgabe des § 10 BetrAVG umlegen. Betroffen wären mehr als 70.000 beitragspflichtige Unternehmen. Der Beitragssatz von aktuell (2008) 1,8 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage wäre wohl kaum zu halten. Einen Beitragsvorschuss hat der PSV 2009 nicht erhoben.