Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen in formularmäßiger Anwaltsvollmacht unwirksam
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen gegen den Prozessgegner ist ein probates Mittel zur Absicherung der eigenen Honorarforderungen. Abzuraten ist jedoch von der Aufnahme einer solchen Abtretungserklärung in die Anwaltsvollmacht. Das OLG Koblenz hat im Urteil vom 17.04. 2009 -10 U 691/07- u.a. entschieden, dass die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen gegen den Gegner an die Prozessbevollmächtigten in einem Prozessvollmachtsformular überraschend und damit unwirksam ist, § 305c BGB.