3-Jahre-alter Mercedes-Cabrio: Kein Mangel, wenn der nicht mehr die beim Kaufvertrag noch vorhandene Originallackierung hat! Hätte ich nicht gedacht...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Nicht gerade käuferfreundlich diese Entscheidung des BGH: Wie Beck-Aktuell meldet, hat der BGH mit Urteil vom 20.05.2009, Az.: VIII ZR 191/07 entschieden: Der Umstand, dass durch das Zerkratzen des Lacks und die zur Beseitigung der Lackschäden erforderliche Neulackierung die Originallackierung des verkauften Fahrzeugs nicht mehr vorhanden ist, stellt keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar. Hierzu der BGH laut Beck-Aktuell weiter:
"Das Fahrzeug weise bei einer Ersetzung der Originallackierung durch eine ordnungsgemäß ausgeführte Neulackierung eine Beschaffenheit auf, die bei Gebrauchtwagen dieses Alters üblich sei. Bei einem Gebrauchtfahrzeug gehöre es nicht zur üblichen Beschaffenheit, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit gleichartiger Sachen sei vielmehr auch dann noch gegeben, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gelte in gleicher Weise, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen. Der Käufer könne auch nach der Art der Sache nicht erwarten, dass das Fahrzeug noch mit der ursprünglich vorhandenen Originallackierung versehen ist. Es sei nicht ungewöhnlich, dass es im Laufe des mehrjährigen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs zu Lackschäden komme, die durch eine mehr oder weniger umfangreiche Neulackierung beseitigt werden."
Ich glaube, diese Entscheidung wird nicht wenige verwundern, oder?!