BayVGH: Rundfunkgebühren für ausschließlich beruflich genutzten Internet-Computer (Anwaltskanzlei)
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass auch für einen ausschließlich beruflich genutzten Computer mit Internetzugang (für eine Anwaltskanzlei) Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des VG Ansbach (Aktenzeichen 7 B 08.2922). Die Richter ließen allerdings Revision gegen das Urteil zum BVerwG zu.
Laut Pressemitteilung diskutierte der Senat mit den Beteiligten unter anderem die Frage, ob der Kläger überhaupt Rundfunkteilnehmer sei, d.h. mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, sowie die Frage, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unter Umständen verpflichtet sei, den Zugang zu inländischen Rundfunkprogrammen im Internet von einer Registrierung des betreffenden Rundfunkteilnehmers abhängig zu machen (z.B. über ein "GEZ-Portal"). Auf diese Weise könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunkgebühren zu verlangen, heißt es in der Mitteilung.
Quelle: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM-2009519.pdf