...nun ja, heute mache ich mal schamlos Werbung für die Industrie: Dräger Alcotest 7110 Evidential
Gespeichert von Carsten Krumm am
Sehr verbreitet unter allen Beteiligten in OWi-Verfahren ist der Ärger über die Informationspolitik der meisten Messgerätehersteller. Gerne werden Details über die Messgeräte, vor allem aber die Bedienungsanleitungen zurückgehalten. Gerade Anwälte beklagen dies aus gutem Grund, kann doch meist nur anhand der Bedienungsanleitung geprüft werden, ob die Bedienung des Messgerätes durch den Messbeamten richtig oder falsch war. Ganz anders bei dem Dräger Alcotest 7110 Evidential, dem einzigen zugelassenen gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessgerät. Auf der Dräger-Seite findet sich alles, was es braucht, um sich in Verfahren wegen einer OWi nach § 24a StVG hinreichend sachkundig machen und die Messung prüfen zu können, so z.B.:
Erläuterungen zu dem Problem der dritten Dezimalstelle
Erläuterungen zur Kontroll- und Wartezeit
Zwei Beiträge aus Blutalkohol und eine Rechtsprechungs-/Literaturübersicht
Gut, oder?