Schäuble: Grundgesetz ändern für verbesserte Piratenbekämpfung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Nach der fehlgeschlagenen Befreiungsaktion der GSG 9 am Horn von Afrika hat Bundesinnenminister Schäuble (CDU) seine Forderung nach einer Grundgesetzänderung bekräftigt. Die GSG 9 sei zwar laut Gesetz für solche Einsätze zuständig (zur Zuständigkeit mein Beitrag vom 5.5.2009), aber eigentlich sei es Aufgabe der Bundeswehr. Dafür müsse ihr aber auch die rechtlichen Grundlagen durch eine Grundgesetzänderung geschaffen werden. Diese Änderung sei bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden, doch am Widerstand der SPD gescheitert (Quelle: FAZ vom 11.5.2009 S. 6)
Politisch (Problem der mangelnden politischen Führung bei der bestehenden Doppelstruktur von KSK und GSG; sehr anschaulich dazu der aktuelle SPIEGEL Nr. 20 S. 24 ff) und einsatztaktisch spricht vieles dafür, im Ausland ausschließlich das KSK einzusetzen. Für das KSK ist ausschließlich das Verteidigungsministerium zuständig, während an den Einsätzen der GSG 9 im Ausland drei Ministerien beteiligt sind: Innen, Außen und Verteidigung - und bei einem Fehlschlag "will es dann keiner gewesen sein."