Arbeitsgericht Gelsenkirchen untersagt Kündigung nach verdeckten Testkäufen
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die Kündigung einer Kassiererin für unwirksam erklärt, die eingenommenes Geld neben statt in die Kasse gelegt haben soll. Das berichtet derwesten.de. Die Arbeitgeberin, der Süßwarenhändler Hussel, hatte Detektive zu Testkäufen engagiert und damit die ahnungslose Kassiererin über Monate mehrfach auf die Probe gestellt. Nachdem diese das Fehlverhalten der Arbeitnehmerin beobachtet hatten, kündigte Hussel der seit 1994 bei ihr beschäftigten Kassiererin fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Klage hatte in erster Instanz jetzt Erfolg. Das Arbeitsgericht ließ die Vernehmung der Detektive als Zeugen gar nicht erst zu: Derartige Testkäufe seien nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vereinbar, das „in dessen Menschenwürde verwurzelt" sei. Mit diesen Worten begründete der Kammervorsitzende Zumfelde das Urteil bei seiner Verkündung. Testkäufe ohne vorherige Information des Arbeitnehmers, die auch zeitlich einzugrenzen seien, verstießen gegen die arbeitsvertragliche Rücksichts- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sowie gegen Treu und Glauben. Sie griffen in das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers unverhältnismäßig ein. Damit stellt sich das Gericht - bewusst - gegen die bisher ganz herrschende gegenteilige Auffassung.