§ 15a RVG ist da – der Gesetzgeber hat eingegriffen !
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag am 23.04.2009 verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren in anwaltlichem und notariellem Berufsrecht hat der Gesetzgeber durch die Einfügung eines neuen § 15a RVG (s. hierzu näher die BT-Drs. 16/12717) die durch die umstrittene Rechtsprechung des BGH in der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr entstandenen gebührenrechtlichen Verwerfungen - endlich-korrigiert.