Gumpalm - Kein Erfolg beim OLG, jetzt gehts zum BVerfG
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das Gumpalm (Satire-)Rennen auf dem Autobahnkreuz A 3/ A 5 in Frankfurt a.M. zu dem auf www.gumpalm.com aufgerufen wird hat schon zwei Mal das Blog bereichert. Zunächst gab`s einen Bußgeldbescheid, siehe >> Alles "Fake" ... oder was? Bereiten Sie sich auch schon auf Gumpalm am 9.9.09 vor?<<. Der Einspruch von Herrn Iordanov, dem Gumpalm-Erfinder blieb auch ohne Erfolg - er wurde schließlich gem. § 116 OWiG zu 100 Euro verurteilt, vgl. >> Gumpalm-Rennen: Das Urteil liegt vor!<<. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg - das OLG Frankfurt hat mit Beschluss v. 9.4.09 - 2 Ss OWi 146/09 den Zulassungsantrag aus den Gründen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft verworfen. Herr Iordanov hat im Blog gemeldet, er werde nun Verfassungsbeschwerde - hoffentlich kassiert er hier keine Missbrauchsgebühr...
Ich meine: Schade, dass wir nicht wissen, was die Generalstaatsanwaltschaft zur Rechtslage geschrieben hat! Vielleicht teilt uns Herr Iordanov hierzu noch etwas mit.