Datenbank für Sexualstraftäter - Teil 1: Online-Outing
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Was in den USA bereits eingeführt ist, wird für Deutschland noch diskutiert: Damit besorgte Bürger sich im Internet darüber informieren können, ob in ihrer Nachbarschaft einschlägig vorbestrafte Sexualtäter wohnen und um auf diese Weise einschlägige Wiederholungstaten zu verhindern, hat das US-Justizministerium seit Juli 2005 die „National Sex Offender Public Registry Website" mit allen persönlichen Daten sowie die Details der Verurteilung von Sexualstraftäter aus 48 Bundesstaaten, oft mit Foto, online gestellt. Kürzlich hat auch der US-Bundesstaat Washington eine Datenbank über Sexualstraftäter online gestellt. Allerdings nahm der US-Bundesstaat Maine seine Datenbank mit rund 2.200 Eintragungen wieder vom Netz, nachdem zwei darin registrierte Sexualstraftäter erschossen worden waren (Quelle: Interview mit Prof. Dr. Renzikowski in: NJW 2009 Nr. 17 S. XIV, XVI).
Vielleicht haben Sie noch die nachdenklich stimmenden Fernsehbilder heftig protestieren Anwohner in Deutschland in Erinnerung, die im Zusammenhang mit Fällen nicht angeordneter nachträglicher Sicherungsverwahrung ausgestrahlt wurden.
Kein Zweifel: Der Staat sollte einschlägig vorbestrafte Sexualtäter im Visier behalten, damit sich der jedenfalls in Bayern bekannte Fall eines Sexualmörders nicht wiederholt. Als 18-jähriger Ministrant hatte er einen 11 jährigen Jungen mit mehreren Messerstichen getötet. Nach Verbüßung von neuneinhalb Jahren Jugendstrafe entführte er einen 9-jährigen Jungen, missbrauchte und tötete ihn, obwohl er zuvor Psychologen seine tödlichen Sex-Fantasien geschildert hatte.
Wäre Online-Outing in Deutschland überhaupt mit den Grundrechten des Täters vereinbar; falls doch, wäre es überhaupt eine sinnvolle Präventionsmaßnahme (oder sind es Datenbanken, die lediglich den Polizeibehörden zugänglich sind [davon mehr im Teil 2])?