"Wenn es sein muss gehe ich zum Verfassungsgericht" - bei 5 Euro Geldbuße gibt`s da aber nur eine Missbrauchsgebühr!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Man staunt immer wieder, mit welchen Kleinigkeiten sich das BVerfG rumschlagen muss. Selbst über 5 Euro-Knöllchen müssen 3 Verfassungsrichter entscheiden - mehr als einen "Minibeschluss" bekommt man da aber als Beschwerdeführer richtigerweise nicht. Aus einer Pressemeldung des BVerfG vom 27.3. lässt sich entnehmen, dass drei ähnliche Verfassungsbeschwerden wegen kleiner Ordnungswidrigkeiten nicht zur Entscheidung angenommen wurden:
"...Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in drei Verfahren Missbrauchsgebühren in Höhe von 200 € (2 BvR 161/09 und 2 BvR 239/09) bzw. 1.000 € (2 BvR 191/09) gegen die Beschwerdeführer verhängt, weil deren Verfassungsbeschwerden offensichtlich unzulässig waren..."
In der Entscheidung 2 BvR 161/09 ging es um das erwähnte 5-Euro-Köllchen. Die Missbrauchsgebühr wurde hier festgesetzt, weil...
"...die mit der Verfassungsbeschwerde vorgebrachten Rügen ohne jede verfassungsrechtliche Substanz sind, ein besonders schwerer Nachteil bei einer Geldbuße von lediglich 5 € augenscheinlich nicht vorliegt und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts deshalb für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich aussichtslos war."
Deutlicher geht es nicht, oder?!