Leserfrage: ProViDa "MAN" - wie lang muss die Messstrecke sein?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ein Leser des Blogs hat mich heute nach Rechtsprechung zu ProViDa gefragt. In SVR 2008, 413 findet sich hierzu eine Rechtsprechungsübersicht von mir. Zum Gerät hier ein kleiner Ausschnitt aus dem Eingangsteil des Beitrags:
"...Das für die Geschwindigkeitsmessung erforderliche Messgerät ist im Polizeifahrzeug (auch in Motorrädern) eingebaut. Es besteht aus einem geeichten digitalen Tachometer, dem Police-Pilot (Steuergerät) und einer Videoanlage. Die gemessenen Daten werden auf einem Monitor angezeigt und bei der Videoaufnahme gespeichert. Hierbei werden dann zusätzlich Einblendungen seitens des Videodatengenerators vorgenommen, insbesondere Datum, Uhrzeit und geeichte Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges. Es werden mit dem Polizeifahrzeug eine Wegstrecke und die Zeit gemessen, die das zu messende Fahrzeug braucht, um diese Wegstrecke zu durchfahren. Aus den Messwerten für Weg und Zeit wird dann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Täterfahrzeugs berechnet. In Kombination mit einer Videoanlage können die Daten zeitgleich mit der Anzeige in den Displays des Police-Pilots ebenfalls auf Band aufgezeichnet werden...."
Provida kennt verschiedene Möglichkeiten der Messung, u.a. die Messung "MAN". Es handelt sich hier um eine Messung auf variabler Wegstrecke, so dass der Polizeibeamte Beginn und Ende der Messung frei wählen kann.
Die Frage des Bloglesers, die ich auch nicht beantworten konnte: Wie lang muss die Messstrecke im "MAN"-Betrieb denn sein? Rechtsprechungsnachweise scheint es nicht zu geben. Muss man sich an den Mindestmessstrecken für einfaches Nachfahren orientieren?
Weiter zum Thema empfehle ich: Schäpe in: Buschbell, Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl. 2009, § 13 Rn. 65 ff.