Bundesrat fordert nachprüfbares Geständnis als Voraussetzung für Urteilsabsprache
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Auch bei Urteilsabsprachen muss Voraussetzung sein, dass der Angeklagte „ein der Nachprüfung zugängliches und nach Überzeugung des Gerichts der Wahrheit entsprechendes Geständnis" ablegt. Dafür plädiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verständigung im Strafverfahren (BT-Drs 16/12310).
Reines Formalgeständnis soll nicht reichen
Die Länderkammer ist der Meinung, die Ermittlung des wahren Sachverhalts sei auch im Falle einer Urteilsabsprache das wesentliche Ziel des Strafverfahrens. Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung dürfe durch Urteilsabsprachen nicht aufgegeben werden. Auch das abgesprochene Urteil müsse gerecht sein und daher einen wahren Sachverhalt zur Grundlage haben. Voraussetzung einer Verfahrensabsprache sei ein Geständnis, das derartig konkret sei, dass eine Überprüfung möglich sei und eine Übereinstimmung mit der Aktenlage sichergestellt werden könne. Ein reines Formalgeständnis reiche nicht aus und es dürften keine Zweifel an seiner Richtigkeit bestehen.
Bundesregierung: „Qualität" eines Geständnisses nicht maßgeblich
Dem stimmt die Bundesregierung nicht zu. Zwar sei ein Gericht verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären. Auf die erforderliche «Qualität» eines Geständnisses könne dabei aber verzichtet werden. Kriterien wie die Umfassendheit oder Nachprüfbarkeit eines Geständnisses seien zu unbestimmt und könnten Besonderheiten des Einzelfalls nicht ausreichend beachten. Auch dem Opferschutz müsse Rechnung getragen werden. Fälle, in denen die umfängliche Nachprüfbarkeit eines Geständnisses nur durch die Aussage des Opfers in der Hauptverhandlung möglich sei, würden dem Bestreben zuwiderlaufen, dem Opfer eine erneute Vernehmung vor Gericht und damit eine Wiederholung seiner Traumatisierung zu ersparen.
Öffentliche Anhörung geplant
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist wortgleich mit einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Initiative (BT-Drs.: 16/11736). Diese wurde bereits im Plenum beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der Ausschuss hat für 25.03.2009 zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung geplant.