Ohne Führerschein? Mein Lieber Herr „President"...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Im schönen Ruhrgebiet auf der A42 war vor einigen Tagen der „President" unterwegs. Dies berichtet unter anderem der wdr . Der angetroffene Fahrer hatte zwar keine gültige Fahrerlaubnis, aber immerhin einen Fantasieführerschein dabei, der ihn als Presidenten auswies, was ihm sicher bei der Verteidigung gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) wenig hilft. Wahrscheinlich hatte er sich aber beim Erstellen des Dokuments noch gedacht „Yes, I cen".
Zur Problematik eines Fantasieführerscheins und der hiermit zusammenhängenden Urkundsdelikte: Krüger, Strafbarkeit um den sog. "Reichsführerschein", NZV 2008, 611