Mangelnder Fahrernachwuchs: "Billigführerschein" für Feuerwehrleute
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das BMVBS meldet die Absicht, Feuerwehrleuten das Fahren von LKWs zu erleichtern - dies soll für ein Drittel der bisherigen Kosten möglich sein. Aus der Pressemitteilung vom 04. März 2009, Nr.: 039/2009 ergibt sich eine entsprechende Ankündigung des Bundesverkehrsministers Tiefensee, der u.a. erklärt hat:
"Das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr muss gelöst werden. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Dadurch sollen die Kosten dieses Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden."
Aus der Presseerklärung weiter:
"...Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll nun im Rahmen des EG-Rechts eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4, 25 Tonnen fahren dürfen. Am Ende der erleichterten Ausbildung wird eine Prüfung stehen, um die Sicherheit bei den Einsätzen voll zu gewährleisten. Bisher kostet der Erwerb des benötigten Führerscheins der Klasse C1 rund 3.000 Euro. Diese Kosten sollen auf ein Drittel reduziert werden...."
Wenn die Qualität der Ausbildung gewährleistet ist, ist gegen solch einen "Billigführerschein" sicher nichts einzuwenden. Aber: Irgendwo muss doch gespart werden?