Der Schwacke-Mietpreisspiegel und das Internet - unvereinbar?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Welche Mietpreiskosten können im Rahmen der Schadensersatzberechnung nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden? Hiermit hat sich das LG Kempten in einem Urteil vom 28. 5. 2008 - 5 S 1837/07 = NZV 2009, 82 befasst und ganz nebenbei den Schwackemietpreisspiegel demontiert (hier gekürzt):
"...Der Geschädigte kann nach inzwischen gefestigter BGH-Rechsprechung vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Der Geschädigte ist dabei nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Grundlage für die Feststellung des erforderlichen Schadensbetrages im Sinne von § 249 BGB ist der als „Normaltarif“ bezeichnete regional marktübliche Mietpreis.....Den Normaltarif schätzt das BerGer. vorliegend auf 290,- EUR. Dabei stützt sich das (bei der Schätzung des § 287 ZPO besonders freigestellte) Gericht nicht auf die Vergleichsberechnung nach der Schwackemietpreisliste 2006, sondern auf konkrete Internetangebote.....Das BerGer. setzt sich daher nicht in Widerspruch zur BGH Rechtsprechung, wenn es den erforderlichen Schadensbetrag nicht auf Grundlage der Schwackeliste 2006 schätzt. Zudem hat die Bekl. bereits in erster Instanz ein konkretes Angebot aus dem Internet der FA. E in K für eine ad-hod-Anmietung vorgelegt, woraus sich für die Mietdauer von fünf Tagen ein Mietpreis von insgesamt 258,99 EUR ergibt. Bereits dieses konkrete Angebot gibt vorliegend Anlass zu Zweifeln an der Geeignetheit der Schwackemietpreisliste 2006 als Schätzgrundlage. Auch im Rahmen der eigenen Internet-Recherche des BerGer. bei den in Kempten ansässigen Mietwagenstationen ergaben sich für einen vergleichbaren Mietwagen Mietpreise für fünf Tage zwischen 245,- und 290,- EUR...."
Ausführlich hierzu mit weiteren Tipps: Kuhnert in: Krumm/Kuhnert/Schmidt, Straßenverkehrssachen, 2008, 2. Kapitel Rn. 389 ff.