Gumpalm-Rennen: Das Urteil liegt vor!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Viele Blogleser erinnern sich sicher an den Beitrag Alles “Fake” … oder was? Bereiten Sie sich auch schon auf Gumpalm am 9.9.09 vor?. Es ging um ein nur scherzhaft gemeintes Rennen auf einem Autobahnkreuz. Der "Veranstalter" wurde vor einigen Wochen schließlich gem. § 116 OWiG zu 100 Euro (oder vielleicht gar 1000 Euro) verurteilt. Wie sich aus dem damaligen Blog ergibt, liegt nun das schriftliche Urteil des AG Frankfurt am Main vor und ist auf http://www.gumpalm.com/amtsgerichturteil.pdf eingestellt. Hier die rechtliche Würdigung:
"Der Betroffenen rief übers eine Internetseite und damit öffentlich durch Verbreitung von Datenträgern zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten auf , indem er einAutorennen auf öffentlichen Straßen ausschrieb, das zumindest von einem Teil der Leser dieser Seite nicht, wie von ihm gewollt, als Satire verstanden wurde. Diese Ausschreibung wirkte zumindest auch als Aufruf, zur Vorbereitung des Rennens Trainingsfahrten über das Frankfurte Krreuz zu unternehmen, die notwendigerweise mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nämlich einem ungenehmigten Rennen mit Kraftfahrzeugen und damit einer Ordnungswidrigkeit verbunden sind. Diese Auswirkungen seines Aufrufs waren dem Betroffenen auch bewusst. Aus den ihm übersandten Videos von angeblichen Trainingsfahrten konnte er unschwer entnehmen, welche Folgen sein Aufruf zur Teilnahme an dem Autorennen auf öffentlichen Straßen hatte. Gleichwohl hielt er seine Ausschreibung aufrecht."