Pendlerpauschale...eine nette Weihnachtsüberraschung, oder?!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Eigentlich ist es ja Steuerrecht - hierzu haben wir aber (noch) keinen Blog. Daher soll im Verkehrsrechtsblog auf die heutige Entscheidung des BVerfG, Urteil vom 09.12.2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07; 2 BvL 1/08; 2 BvL 2/08, aufmerksam gemacht werden, die im Laufe des Tages durch die Nachrichten gegangen ist und sich auch als Meldung bei Beck-Aktuell findet:
"Das Bundesverfassungsgericht hat die 2007 erfolgte Neuregelung zur Pendlerpauschale gekippt, die eine steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen für die Wege zur Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer in Form einer Pauschale von 0,30 Euro vorsieht. Die Regelung sei mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG an eine folgerichtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht vereinbar und deshalb verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, rückwirkend auf den 01.01.2007, die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Bis dahin bleibt die Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG vorläufig - und zwar ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer - anwendbar."
Der Bund zahlt die zuviel vereinnahmte Steuer wohl schon bald aus - Vorwahlkampfzeit Vorweihnachtszeit halt!