Handy am Steuer: Bluetooth-Headset ist nicht Hörer des Handys
Gespeichert von Carsten Krumm am
Immer wieder Handy! In der NJW Nr. 46 ist einmal mehr eine Entscheidung hierzu zu finden (OLG Stuttgart NJW 2008, 3369). Der Betroffene hatte das Handy in der Freisprecheinrichtung und hielt sich das Bluetooth-Headset (das ja eigentlich am Ohr anzubringen ist) mit der rechten Hand zum Telefonieren an das Ohr.
Das AG hatte bei einer erstinstanzlichen Verurteilung die Ansicht vertreten, auch hierdurch würde § 23a Abs. 1a, 49 StVO verwirklicht. Das Verhalten des Betroffenen stehe nämlich dem in § 23 Abs. 1a StVO geregelten Verhalten gleich.
Das OLG Stuttgart hat das aber (richtigerweise, oder?!) anders gesehen: Die Entscheidung des AG verstoße gegen Art. 103 Abs. 2 GG, also gegen das Analogieverbot. Das Headset sei nämlich nicht nur einfach als Hörer des Handys anzusehen.