Wirklich schade! Keine Atemalkoholanalyse im Strafverfahren
Gespeichert von Carsten Krumm am
Die Justizministerkonferenz hat die Einführung der Atemalkoholanalyse in Strafverfahren abgelehnt, so wird heute von der dpa berichtet:
Alkoholsünder am Steuer sollen nach dem Willen der Justizminister von Bund und Ländern auch künftig zur Blutprobe. Dem Vorschlag der Innenminister, die Blutuntersuchung bei betrunkenen Autofahrern durch Atemtests mit stationären Analysegeräten zu ersetzen, erteilten die Justizminister bei ihrer Frühjahrskonferenz in Celle eine Absage. Ob eine Atemanalyse als alleiniges Beweismittel ausreiche, bleibe wissenschaftlich umstritten, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD). «Wir müssen gerichtsfest sein, die Urteile müssen hieb- und stichfest sein», fügte ihr niedersächsischer Kollege Bernd Busemann (CDU) hinzu.
Die Innenminister hatten vorgeschlagen, die bei einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille bisher obligatorische Blutprobe durch die Atemtests zu ersetzen. Diese seien schneller und preisgünstiger. Die wissenschaftlich diskutierte Fehlerquote von gut fünf Prozent sei jedoch noch zu hoch, sagte Kolb. Mögliche Fehlverurteilungen in dieser Größenordnung seien nicht hinnehmbar. Bundesweit werden jährlich rund 200 000 Blutproben entnommen. «Wir werden die Entwicklung in den nächsten Jahren sehr intensiv beobachten», sagte Kolb. Sobald die Atemanalysen zuverlässiger seien, komme das Thema wieder auf die Tagesordnung.
Ich frage mich schon, wie die Justizminister darauf kommen, die AAK-Messungen seien nicht zuverlässig? Ist die Rechtsprechung zu § 24a StVG (Trunkenheitsfahrt) vollends falsch? Warum kauft der Staat dann überhaupt noch bei der Fa. Dräger eichfähige Geräte des Typs Evidential zur Atemalkoholmessung? Ich meine, man hätte durchaus einmal den Mut zu echten Neuerungen haben sollen, also die AAK-Messung auch in Strafsachen zulassen sollen.