Staatsanwaltwaltschaft fordert hohe Haftstrafen im Siemens-Prozeß
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Im Prozeß über illegale Millionenzahlungen der Siemens AG an die als Alternativgewerkschaft aufgebaute AUB (Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger) hat die Staatsanwaltschaft gegen die Angeklagten hohe Haftstrafen gefordert. In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wird dem AUB-Bundesvorsitzenden Wilhelm Schelsky u.a. Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Freiheitsstrafe. Das mitangeklagte ehemalige Vorstandsmitglied Johannes Feldmayer soll - so der Antrag der Staatsanwaltschaft - wegen Steuerhinterziehung und einem besonders schweren Fall der Untreue eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verbüßen. Die Staatsanwältin prangerte mit deulichen Worten die damaligen Zustände bei Siemens an: Eine ernsthafte Kontrolle, ob der Angeklagte Schelsky die Gelder im Sinne des Vertrages angemessen verwendete, fand nicht statt. Stattdessen habe "blinder Gehorsam" geherrscht. Nach den noch ausstehenden Plädoyers der Verteidigung soll das Urteil am 24. November verkündet werden.