Richtlinie zur Leiharbeit erlassen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Das Europäische Parlament hat vor kurzem (22.10.2008) die Richtlinie zur Leiharbeit in zweiter Lesung gebilligt. Damit hat ein langwieriger und schwieriger Rechtssetzungsprozess sein Ende gefunden. Die Richtlinie ist in der Fassung des gemeinsamen Standpunkts des Ministerrats gebilligt worden. Sie gilt damit als erlassen. Mit der Richtlinie soll ein Rahmen für die Leiharbeit geschaffen werden mit dem Ziel, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung von neuen flexiblen Arbeitsformen beizutragen und dabei den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßt in seiner Presseeerklärung ausdrücklich die Verabschiedung der Richtlinie: Die vereinbarten EU-Mindeststandards sorgen dafür - so die Verlautbarung des Ministeriums -, dass der Wettbewerb der Unternehmen über die Qualität der Dienstleistungen und nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. Die Richtlinie schreibt den Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Arbeit" fest, läßt aber weiterhin die Möglichkeit zu, hiervon durch Tarifverträge abzuweichen. Das deutsche Recht muss also in diesem Punkt wohl nicht geändert werden. Auch ansonsten dürfte der Anpassungsbedarf überschaubar sein. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren in nationales Recht zu übertragen.