Überraschend: Ermittlungsrichter des AG Hamburg erlässt Haftbefehl gegen mutmaßliche somalische Piraten
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Damit hätte ich nicht gerechnet: Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Hamburg hat - wie tagesschau.de meldet - auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen Angriffs auf den Seeverkehr nach § 316c StGB Haftbefehl gegen die auf der Fregatte "Rheinland-Pfalz" festgesetzten neun mutmaßlichen Piraten erlassen. Die Fregatte habe Kurs auf die kenianische Hafenstadt Mombasa genommen.
Ein Behördensprecher betonte, dass dies nicht zwingend bedeute, dass nunmehr ein Strafverfahren Deutschland durchgeführt werde. Die Staatsanwaltschaft müsse zunächst prüfen, ob das zwischen der EU und Kenia geschlossene Abkommen zur Überstellung festgehaltener mutmaßlicher Piraten "Anlass zu einer Einstellung des Verfahrens" geben könnte.
Wie tagesschau.de weiter berichtet, hatte sich die Bundesregierung zuvor intensiv um eine Überstellung der Männer an Kenia bemüht. Erst am Vormittag hatte die EU ein Übergabeabkommen mit Kenia unterzeichnet.
Der weitere Text der Meldung ist mir für mich unverständlich, wenn es heißt, für den Fall, dass der Haftbefehl beantragt werde, ein Gericht darüber entscheiden müsse: "Ein Beschluss müsste spätestens zum 15. März gefahren sein. Denn nach EU-Recht, dies gilt in diesem Fall auch für den deutschen Einsatz, dürften die Piraten höchstens 12 Tage in Gewahrsam bleiben. Sollte der Haftbefehl erlassen werden, würde nach Angaben des Bundesjustizministeriums die Bundespolizei die Piraten aus Dschibuti abholen und nach Deutschland bringen." Dieser Teil der Meldung wird sich sicher noch aufklären lassen.