Alles ging sehr schnell: Althaus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Einen Tag nach der gestrigen Anklageerhebung ist heute im österreichischen Irdning schon eine Stunde nach Prozessbeginn Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 185 € (= 33.300 €) verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Richter war einem Eilantrag mit der "überraschend angesetzten Verhandlung" (so T-Online) gefolgt, an der Althaus nicht teilgenommen hatte; der hatte zuvor in einer schriftlichen Stellungnahme erklärt, an den Unfall keine Erinnerung zu haben, aber die Verantwortung dafür übernehme.
Der Fahrlässigkeitsvorwurf beruht auf der Nichtbeachtung der Pistenregeln des Internationalen Skiverbands.
Nach österreichischem Recht würde Althaus nach Rechtskraft des Urteils als "vorbestraft" gelten.
In der Hauptverhandlung einigte man sich zudem auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € an den Ehemann der verstorbenen Skifahrerin.
Die Diskussion, um die politischen Folgen dieses Unfalls, wird jetzt erst so richtig einsetzen.