Stefan Aust siegt in Sachen "Mord-Version" gegen den früheren RAF-Ermittler und jetzigen Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Aus den verschiedensten Anlässen stellte ich im vergangenen Jahr immer wieder Meldungen ein, die sich auf die RAF beschäftgt haben. Hierzu gehört auch das Urteil des LG Hamburg (Az. 324 O 828/08; mir ist nicht bekannt, ob die Entscheidung schon rechtskräftig ist), mit dem eine einstweilige Verfügung vom vergangenen Oktober bestätigt wird:
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt und ehemalige Bundesanwalt Klaus Pflieger darf nicht mehr behaupten, Stefan Aust habe in seinen Büchern und im SPIEGEL "die Vermutung geäußert, die Stammheimer Häftlinge seien von staatlicher Seite ermordet worden." Außerdem wird ihm die Behauptung verboten, Aust sei "nur deshalb plötzlich von seiner Mord-Version abgerückt und auf die staatliche Seite gewechselt, weil aus der RAF heraus die Selbstmorde bestätigt worden sind."