Bewährung für Zumwinkel - ein gerechtes Urteil?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Das LG Bochum hat heute Deutschlands prominentesten Steuersünder zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt (Video bei SPIEGEL ONLINE).
Mit Blick auf die neueste Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung mag dieses Urteil in Ordnung gehen. Mich stimmt verdrießlich, dass von diesem Urteil schon vor Beginn der Hauptverhandlung in der Presse zu lesen war. Wenn ich den Kommentar von Frau Gisela Friedrichsen bei SPIEGEL ONLINE richtig verstehe, soll es keine Absprache gegeben haben. Wenn der stillschweigende Konsens der Verfahrensbeteiligten schon so weit gekommen sein sollte, ist die Praxis dem Gesetzesvorschlag schon weit enteilt.