Absprachen im Strafprozess werden gesetzlich geregelt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
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Die Bundesregierung will die Absprachen im Stafprozess in § 257c StPO-E gesetzlich regeln (Regierungsentwurf). Über die Einzelheiten informiert die sehr ausführliche Pressemitteilung. Gegen die Absprachen gibt es aber auch rechtsstaatliche Bedenken mit Blick auf die das Gericht treffende Aufklärungspflicht. Salopp bei Beweisschwierigkeiten nach dem Motto "Schwamm drüber, Hauptsache der Angeklagte macht mit" zu verhandeln, kann es nicht gehen.