Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Besuchen in "Terrorcamps" verabschiedet
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Nach monatelangem Streit zwischen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) hat das Bundeskabinett am 14.1.2009 den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Besuchen in sog. Terrorcamps verabschiedet:
Nicht unter Strafe stehen soll der bloße Aufenthalt in einem solchen Ausbildungslager, sondern erst bei dem konkreten Vorsatz, einen Anschlag begehen zu wollen. "Nun aber wird jemand schon dafür bestraft, dass er Kontakt zu einer Terrorgruppe aufnimmt und sich im Umgang mitbestimmten Waffen oder Stoffen schulen lässt. Wir bewegen uns damit sehr weit im Vorfeld einer Tat", sagte Zypries. Dennoch rechtfertigte die Ministerin den Gesetzentwurf: "Wir begegnen diesen verfassungsrechtlichen Bedenken, indem wir subjektiv den Anschlagwillen des Täters fordern. Dadurch ziehen wir eine klare Trennlinie zu einer unverhältnismäßigen Ausweitung der Strafbarkeit."
Aktuell zur zur Diskussion um die Vorfeldkriminalisierung:
Kauder, Strafbarkeit terroristischer Vorbereitungshandlungen - Erwiderung zuDeckers/Heusel, ZRP 2008,169, ZRP 2009, 20
Deckers/Heusel, Strafbarkeit terroristischer Vorbereitungshandlungen - rechtsstaatlich nicht tragbar, ZRP 2008, 169