BGH bestätigt Freisprüche im "Mordfall Pascal"
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Darauf war ich nach der erschütternden Lektüre des Buchs der renommierten SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen gespannt: Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Verschwinden des kleinen Pascal (Fotostrecke) hat heute der BGH über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die umstrittenen Freisprüche verhandelt. Das Rechtsmittel, mit dem die Staatsanwaltschaft mit der Sachrüge die Beweiswürdigung des Landgerichts beanstandet hatte, blieb erfolglos (Urteil vom 13. Januar 2009 - 4 StR 301/08; die schriftlichen Urteilsgründe sind auf der Homepage des BGH noch nicht eingestellt, bislang liegt nur die Pressemitteilung vor).
Der Senat verweist wieder einmal darauf, dass die Beweiswürdigung Sache des Tatrichters ist. Das Revisionsgericht habe es in der Regel hinzunehmen, wenn eine Verurteilung deshalb nicht erfolgt, weil das Tatgericht Zweifel an der Täterschaft des/der Angeklagten nicht zu überwinden vermag. Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliege nur, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind. Solche seien in den sorgfältig und eingehend begründeten Ausführungen des LG Saarbrücken nicht festzustellen. Insbesondere habe das LG keine überspannten Anforderungen an die einer Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt. Vielmehr habe es stets im Blick gehabt, dass fünf der in ihrer Persönlichkeitsstruktur auffälligen Angeklagten zeitweise bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, Explorationen durch Sachverständige und teilweise auch noch in der Hauptverhandlung - jedenfalls zum Teil - geständige, später aber widerrufene Angaben gemacht haben.
Bis heute fehlt von Pascal jede Spur. Seine Eltern starben während des Prozesses.