Geschwisterinzest: Vater legt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Der wegen Inzests mehrfach verurteilte Vater von vier Kindern aus Leipzig, der auch mit seiner Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg hatte und dessen Gnadengesuch der sächsische Justizminister ablehnte, hat nunmehr Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Wie sein Anwalt mitteilte, sieht der Verurteilte sein Recht auf "Achtung des Privat- und Familienlebens" verletzt. Die deutschen Gerichte hätten ihren Spielraum zur Beachtung der EMRK verkannt.