Nochmals aus strafrechtlicher Sicht: BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Mit großer Mehrheit hat heute der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz mit der Online-Durchsuchung und Videoüberwachung von Wohnungen zugestimmt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten. FDP und Grüne haben bereits den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt. Zuvor gab es im Plenum eine turbulente Debatte.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das Gesetz als notwendig zur Verteidigung der Freiheitsrechte in Deutschland. Der Staat habe die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Kritiker mahnte er, ihre "Diffamierungskampagne" einzustellen.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte, die Online-Durchsuchungen mit den umstrittenen "Trojanern" seien verfassungswidrig, weil sie keinen Freiheitsraum für den unbescholtenen Bürger ließen. Ziel Schäubles sei es, "ein deutsches FBI zu schaffen".
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Max Stadler (FDP), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Wenn man eine heimliche Online- Durchsuchung anordnen will, ... dann ist doch das Mindeste, was in einem Rechtsstaat verlangt werden kann, dass ein unabhängiger Richter diese Entscheidung trifft."