Der Bundestag wird voraussichtlich am 12. November 2008 das BKA-Gesetz verabschieden
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die noch offenen Streitfragen zu den geplanten neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) sind in der Koalition beigelegt. Die besonders umstrittene Online-Durchsuchung wird bis Ende 2020 befristet.
- Weg frei für Änderungen
Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA waren 2006 mit der Föderalismusreform vereinbart worden. Erstmals soll das BKA nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden. Wegen der Online-Durchsuchung konnten sich die Koalitionspartner lange nicht einigen. Erst nach der Entscheidung des BVerfG kam es zu einem Kompromiss. Nach der ersten Lesung waren von Seiten der SPD weitere Änderungswünsche laut geworden. Die Opposition lehnt das Gesetz ab. Der Bundestag wird das BKA-Gesetz voraussichtlich 12.11.2008 verabschieden.
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Der Kompromiss: Richtervorbehalt und zweistufiges Verfahren
Die Änderungsanträge von Union und SPD sehen bei der Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre vor. Die Durchsuchung muss ein Richter anordnen. Bei der Online-Durchsuchung muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird. Diese Überprüfung soll nicht wie bisher vorgesehen von nur zwei BKA-Beamten, sondern zusätzlich vom unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA vorgenommen werden.