Liechtenstein-Affäre: Bewährung für Steuersünder
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Im ersten Prozess zur Liechtensteiner-Steueraffäre ist am Freitag ein Immobilienkaufmann vom LG Bochum zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte innerhalb von drei Monaten 7,5 Millionen € zahlen. Der Verurteilte hat gestanden zwischen 2001 und 2006 über Stiftungen ca. 7,5 Millionen € Einkommensteuer und knapp 420.000 € Solidaritätszuschlag hinterzogen zu haben.
Dass man über die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe anderer Ansicht sein könne, räumte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ein. Doch habe der Verurteilte den wesentlichen Teil seiner hinterzogenen Steuern bereits zurückgezahlt und zur Aufklärung seiner Steuerstraftaten eng mit den Behörden zusammengearbeitet. Immerhin: Neben dem Makel der Bewährungsstrafe ist 7,5 Millionen € eine der höchsten Bewährungsauflagen gegen einen einzelnen Angeklagten, die bislang verhängt wurde.
Bei 420 Personen hat die Staatsanwalschaft die Unterlagen noch nicht abgleichen können. Es könnte also noch zu weiteren Durchsuchungen kommen. Eine Selbstanzeige könnte sich für den einen oder anderen also noch lohnen. Damit künftighin nicht noch mehr vermögende Leute ins steuergünstige Ausland ziehen, sollte der Fiskus die Steuerschraube nicht überdrehen.
Übrigens: Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel ist noch nicht abgeschlossen.