LG München I: Hohe Strafen gegen U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mords
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Sachverhalt
Kurz vor Weihnachten 2007 hatten die beiden zur Tatzeit 17 und 20 Jahre alten Täter an einer U-Bahn-Station in München einen Rentner von hinten niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Das Opfer erlitt einen dreifachen Schädelbruch und eine Gehirnblutung. Eine Überwachungskamera zeichnete die Tat auf, die bundesweit Empörung und eine Debatte um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts auslöste.
Anwendung des Jugendstrafrechts auf den zwanzigjährigen Türken abgelehnt: 12 Jahre
Nach der mündlichen Urteilsbegründung haben die beiden den Überfall "wie verabredet gezielt und kaltblütig ausgeführt". Die Initiative sei von dem mittlerweile 21-jährigen Türken ausgegangen. Er habe besonders kaltblütig gehandelt, indem er dem wehrlosen Opfern noch den Rucksack abgenommen habe. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht lehnte das Gericht ab, weil der Täter eine "weitgehend gefestigte dissoziale Persönlichkeit" mit wenig Entwicklungsmöglichkeiten sei. Das Gericht hielt den beiden aber zugute, da sie die Tat gestanden und das Opfer um Entschuldigung gebeten hatten, die das Opfer aber ablehnte. Das Gericht verurteilte den Türken zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, den Griechen zu einer Jugendstrafe von 8 1/2 Jahren.
Volle Schuldfähigkeit beider Täter
Das Gericht stufte die jungen Männer als voll schuldfähig ein. Zwar seien beide angetrunken gewesen, jedoch habe der Alkohol nicht zu verminderter Steuerungsfähigkeit geführt. Auch die Aufzeichnungen der Überwachungskamera, die jeden Tritt und jeden Schlag dokumentierte, zeigten in den Bewegungen der Täter keine Ausfallerscheinungen. Die Gutachter hatten den jungen Männern hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit bescheinigt.
Verteidigung will in Revision gehen
Die Verteidiger kündigten Revision an. Sie werten den Überfall als gefährliche Körperverletzung und hatten deshalb wesentlich niedrigere Strafen gefordert; den Vorwurf des Mordversuchs wiesen sie zurück.