Baden-Württemberg: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Verbot gewerblicher und organisierter Suizidhilfe
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleistete Sterbehilfe gegenüber einer 79-jährigen Frau aus Würzburg wurde in den vergangenen Tagen scharf kritisiert. Den Berichten zufolge hat die Frau ein tödliches Mix aus dem Malaria-Medikament Chloroquin und dem Beruhigungsmittel Diazepam unter seinem Beisein eingenommen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat deshalb ein Vorermittlungsverfahren gegen den Juristen eingeleitet. Die Diskussion ist in vollem Gang.
Einig sind sich die Politiker darüber, dass die höchstpersönliche Entscheidung jedes einzelnen, aus dem Leben scheiden zu wollen, zu respektieren sei. Die in Krankenhäusern und Hospizien geleistete Sterbebegleitung und palliativmedizinische Betreuung ist von zentraler Bedeutung. Geschäften mit dem Tod muss allerdings ein Riegel vorgeschoben werden.
Das baden-württembergische Landeskabinett hat am 30.6.2008 einen Gesetzesvorschlag zum Verbot "gewerblicher und organisierter Suizidhilfe" auf den Weg gebracht. Die gemeinsam mit anderen Bundesländern erarbeitete Entwurf soll morgen im Bundesrat behandelt werden. Mit dem neuen Straftatbestand § 217 StGB soll das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Aus der Datenbank beck online:
Kusch In Würde sterben - nur im Ausland?, NStZ 2007, 436
Birkner Assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe - gesetzgeberische Handlungsbedarf?, ZRP 2006, 52