Kein Erfolg für Kindsmörder Gäfgen beim EGMR
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Der wegen Ermordung des 11 Jahre alten Bankierssohns Jakob von Metzler - die Tat geschah im September 2002 - zu lebenslanger Haft verurteilte Magnus Gäfgen kann nicht auf eine baldige Wiederaufnahme seines Verfahrens und damit auf ein milderes Urteil hoffen. Die auf Verletzung des Folterverbots und Verletzung des fairen Verfahrens, Art. 3 und 6 EMRK, gestützte Individualbeschwerde des zwischenzeitlich 33 Jahre alten Gäfgen wies der EGMR in Straßburg mit sechs Stimmen zu einer Stimme heute zurück. Gegen das Urteil ist noch Einspruch möglich.
Gäfgen wollte eine Verurteilung Deutschlands wegen Verstoßes gegen die EMRK erreichen. Er hatte den EGMR angerufen, weil ihm die Polizei bei seiner Vernehmung im Jahr 2002 angedroht hatte, ihm Schmerzen zuzufügen. Die Straßburger Richter entschieden nun anders: Gäfgen könne nicht mehr behaupten, Opfer von Folter oder unmenschliche Behandlung gewesen zu sein. Auch sein Recht auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden, weil keines der durch die Folterdrohung erwirkten Geständnisse im Strafprozess verwertet wurden (laut FAZ.NET von heute).